Hilfen zur Erziehung
Leistungen
Hier ein kleiner Überblick zu unserem Angebot. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!
§ 30 SGB VIII
Erziehungsbeistand
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
§ 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
§ 27,3 SGB VIII
Therapeutische Leistung
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung bieten wir Aufsuchende Familientherapie an. Diese richtet sich in der Regel an die ganze Familie als System, kann sich aber auch zum Teil nur an wenige Familienmitglieder wenden, wie z.B. Mutter-Kind, an die sorgeberechtigten Eltern, Geschwister, etc.
Die therapeutische Leistung übernehmen unsere Systemische Paar- und Familientherapeuten.
§ 27 Abs. 2 SGB VIII
Mediation
Wir bieten professionelle Mediation an, um Konflikte lösungsorientiert und fair zu bearbeiten. Wir unterstützen Familien dabei, Kommunikationsbarrieren abzubauen und gemeinsam eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. In einem vertrauensvollen Rahmen begleiten wir neutral und lösungsfokussiert durch den gesamten Prozess.